Honorare
Das Anwaltshonorar bestimmt sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). http://bundesrecht.juris.de/rvg/
Erfolgshonorare sind seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, - Beschluss vom 12. Dezember 2006 – 1 BvR 2576/04 – zulässig.
Zeithonorare empfehlen sich bei dauernder Beratungsleistung (zB von Unternehmen) oder Vertragsneugestaltungen und/oder -überprüfungen.
Das Stundenhonorar beträgt 250 € zzgl. Auslagen und Mwst..
Bei Terminwahrnehmung (Gerichtstermine, Besprechungen, Verhandlungen) außerhalb des Rhein-Main-Gebietes werden Pauschalen für Abwesenheit berechnet, die wie folgt gestaffelt sind:
Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise
1. von nicht mehr als 4 Stunden
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200,00 EUR
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2. von mehr als 4 bis 8 Stunden
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400,00 EUR
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3. von mehr als 8 Stunden
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800,00 EUR
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Für Markenanmeldungen und Markenüberwachung gelten besondere Honorarsätze (jeweils zuzüglich Auslagen und Mwst.):
Anmeldung national: bis drei Waren-/Dienstleistungsklassen: Anmeldegebühr (einschließlich Recherche und Beratung)
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600,00 €
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Jede weitere Klasse
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100,00 €
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Eintragung der Marke
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400,00 €
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Anmeldung Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen (einschließlich Recherche und Beratung)
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1.100,00 €
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Jede weitere Klasse
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250,00 €
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Eintragungsgebühr
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900,00 €
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Überwachung einer Marke: Jahresgebühr einschließlich Auswertung
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150,00 €
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Widerspruchsbearbeitung national
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300,00 €
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Widerspruchsbearbeitung international
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400,00 €
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Recherchenauswertung einschließlich schriftlicher Hinweise pro Hinweis
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50,00 €
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Verlängerungsgebühr national
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200,00 €
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Verlängerungsgebühr international
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300,00 €
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weitere Tätigkeiten
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nach Zeitaufwand
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Titelschutzanzeige einschließlich Ausarbeitung und Veröffentlichung
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200,00 €
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Nationale Geschmacksmusteranmeldung
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400,00 €
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Internationale Geschmacksmusteranmeldung
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600,00 €
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Anwaltliche Erstberatung von Verbrauchern
Gemäß § 34 Abs.1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens 190,00 € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer).
Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung (einmalige Beratung ohne weiteres Tätigwerden) besteht die Möglichkeit, Ihr rechtliches Problem mündlich zu erörtern. Hierzu gehören das Aufzeigen einer möglichen Lösung und die Empfehlung geeigneter Maßnahmen unter Berücksichtigung und Aufzeigen des Kostenrisikos.
Weitere Maßnahmen wie gerichtliche Verfahren, Schriftstücke umfasst das erste Beratungsgespräch nicht. Die Gebühren einer Erstberatung werden aber bei einer weitergehenden Beauftragung angerechnet.
Die Gebühren betragen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine anwaltliche Erstberatung:
Arbeitsrecht
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ab 25 €
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Bußgeldverfahren
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ab 20 €
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Erbrecht
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ab 35 €
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Familienrecht
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ab 20 €
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Handels- und Wirtschaftsrecht
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ab 40 €
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Insolvenzrecht
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ab 35 €
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Sozialrecht
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ab 20 €
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Strafrecht
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ab 30 €
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Verwaltungsrecht
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ab 25 €
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Zivilrecht allgemein einschl. Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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ab 20 €
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