Honorare

Das Anwaltshonorar bestimmt sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). http://bundesrecht.juris.de/rvg/

Erfolgshonorare sind seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, - Beschluss vom 12. Dezember 2006 – 1 BvR 2576/04 – zulässig.

Zeithonorare empfehlen sich bei dauernder Beratungsleistung (zB von Unternehmen) oder Vertragsneugestaltungen und/oder -überprüfungen. Das Stundenhonorar beträgt 250 € zzgl. Auslagen und Mwst..

Bei Terminwahrnehmung (Gerichtstermine, Besprechungen, Verhandlungen) außerhalb des Rhein-Main-Gebietes werden Pauschalen für Abwesenheit berechnet, die wie folgt gestaffelt sind:

Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise

1. von nicht mehr als 4 Stunden 200,00 EUR
2. von mehr als 4 bis 8 Stunden 400,00 EUR
3. von mehr als 8 Stunden 800,00 EUR

Für Markenanmeldungen und Markenüberwachung gelten besondere Honorarsätze (jeweils zuzüglich Auslagen und Mwst.):

Anmeldung national: bis drei Waren-/Dienstleistungsklassen: Anmeldegebühr (einschließlich Recherche und Beratung) 600,00 €
Jede weitere Klasse 100,00 €
Eintragung der Marke 400,00 €
Anmeldung Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen (einschließlich Recherche und Beratung) 1.100,00 €
Jede weitere Klasse 250,00 €
Eintragungsgebühr 900,00 €
Überwachung einer Marke: Jahresgebühr einschließlich Auswertung 150,00 €
Widerspruchsbearbeitung national 300,00 €
Widerspruchsbearbeitung international 400,00 €
Recherchenauswertung einschließlich schriftlicher Hinweise pro Hinweis 50,00 €
Verlängerungsgebühr national 200,00 €
Verlängerungsgebühr international 300,00 €
weitere Tätigkeiten nach Zeitaufwand
Titelschutzanzeige einschließlich Ausarbeitung und Veröffentlichung 200,00 €
Nationale Geschmacksmusteranmeldung 400,00 €
Internationale Geschmacksmusteranmeldung 600,00 €

Anwaltliche Erstberatung von Verbrauchern

Gemäß § 34 Abs.1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens 190,00 € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer).

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung (einmalige Beratung ohne weiteres Tätigwerden) besteht die Möglichkeit, Ihr rechtliches Problem mündlich zu erörtern. Hierzu gehören das Aufzeigen einer möglichen Lösung und die Empfehlung geeigneter Maßnahmen unter Berücksichtigung und Aufzeigen des Kostenrisikos.
Weitere Maßnahmen wie gerichtliche Verfahren, Schriftstücke umfasst das erste Beratungsgespräch nicht. Die Gebühren einer Erstberatung werden aber bei einer weitergehenden Beauftragung angerechnet.

Die Gebühren betragen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine anwaltliche Erstberatung:

Arbeitsrecht ab 25 €
Bußgeldverfahren ab 20 €
Erbrecht ab 35 €
Familienrecht ab 20 €
Handels- und Wirtschaftsrecht ab 40 €
Insolvenzrecht ab 35 €
Sozialrecht ab 20 €
Strafrecht ab 30 €
Verwaltungsrecht ab 25 €
Zivilrecht allgemein einschl. Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ab 20 €